Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee begrüßte heute in einer Pressemitteilung die Einrichtung von kostenlosen WLAN-Hotspots auf öffentlichen Plätzen und eine damit einhergehende Entschärfung bestehender Rechtsunsicherheiten für Hotspot-Anbieterinnen und -Anbieter, vor allem bei der sogenannten „Störerhaftung“. Dazu erklärt Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:
„Wir begrüßen zwar ausdrücklich die Pläne von Minister Tiefensee, die Kommunen in Thüringen bei der Einrichtung von öffentlichem WLAN zu unterstützen und sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Betreiberinnen und Betreiber solcher Netze mehr Rechtssicherheit bekommen. Wir setzen uns allerdings auch weiterhin für eine komplette Abschaffung der Störerhaftung ein. Eine richtige WLAN-Offensive kann es nur geben, wenn auch die Störerhaftung fällt.“
Der aktuelle Regelungsvorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass Anbieterinnen und Anbieter, die einen WLAN-Zugang nicht im Rahmen einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, sogar den Namen des Nutzers kennen müssen. Somit wäre eine Art Ausweiskontrolle notwendig, um das WLAN zu nutzen. Aus grüner Sicht wäre dies das Aus der Freifunkinitiativen auch im Freistaat.
„Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich die Unterstützung von Freifunkinitiativen zum Ziel gesetzt. Nun muss in einem nächsten Schritt auf Bundesebene endlich Rechtssicherheit für die privaten und kommunalen Anbieterinnen und Anbieter freier Netzzugänge durch die Abschaffung der Störerhaftung erreicht werden“, betont Henfling abschließend.
Hintergrund:
Bisher müssen die Anbieterinnen und Anbieter frei zugänglicher WLAN-Netze für Rechtsverletzungen und Gesetzesverstöße haften, die andere Nutzerinnen und Nutzer über ihren Zugang begehen. Seit Jahren fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Aufhebung dieser Regelung, eine Änderung des Telemediengesetzes lässt jedoch weiter auf sich warten.