Pressemitteilung

Vorratsdatenspeicherung light ist immer noch Vorratsdatenspeicherung

Zum heute durch die Bundesminister Maas und de Maizière vorgestellten Beschluss in Sachen Vorratsdatenspeicherung erklärt Madeleine Henfling, netz- und datenschutzpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Sowohl das deutsche Bundesverfassungsgericht als auch der europäische Gerichtshof haben der Vorratsdatenspeicherung in ihren Urteilen eine klare Absage erteilt. Dennoch kommen die Bundesminister mit einem sogenannten ‚Kompromiss‘ um die Ecke und setzen ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs in Sachen Datenschutz unbeirrt fort. Die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken der Gerichte werden dadurch nicht ausgeräumt. Im Kern handelt es sich um eine massenhafte und anlasslose Speicherung persönlicher Daten, daran ändern auch kürzere Mindest- und Höchstspeicherfristen nichts. Vorratsdatenspeicherung light bleibt Vorratsdatenspeicherung.“

Nach Angaben der Minister soll die Datensammlung beim Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen helfen. „Zu glauben, dass eine umfassende Überwachung zu umfassender Sicherheit führt, ist jedoch falsch“, fährt Henfling fort. „Den Terroranschlag auf das Satiremagazin ‚Charlie Hebdo‘ konnte auch die in Frankreich praktizierte Vorratsdatenspeicherung nicht verhindern. Wenn wir Bürger- und Freiheitsrechte im Namen der Terrorismusbekämpfung aufgeben, hat der Terror bereits seinen ersten Sieg errungen.“

„Der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag ist an dieser Stelle ganz klar: Wir lehnen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung und ähnliche Angriffe auf die Bürgerrechte entschieden ab. Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen tiefen und unverhältnismäßigen Eingriff in das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre dar. Wer einerseits Bürger- und Pressefreiheit schützen will und gleichzeitig die Vorratsdatenspeicherung fördert, widerspricht sich selbst“, so Henfling abschließend.