Pressemitteilung

Grüne: Bildungsfreistellung ist längst überfällig

Heute fand im Thüringer Landtag eine ganztägige öffentliche Anhörung des Bildungsausschusses zum aktuellen Entwurf der Landesregierung für ein Bildungsfreistellungsgesetz statt. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die heutige Anhörung machte einmal mehr deutlich, dass die Einführung des Bildungsfreistellungsgesetzes in Thüringen längst überfällig ist. Ziel ist ein Rechtsanspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, wie es diesen bereits seit langer Zeit in 13 Bundesländern gibt und von dem alle profitieren – Arbeitgeberinnen und Arbeitsgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

„Bei der heutigen Anhörung waren jedoch auch die Folgen der teilweise über Jahrzehnte in Thüringen ideologisch geführten Querelen rund um Bildungsfreistellung unüberhörbar“, bedauert Rothe-Beinlich.

„Dabei will Rot-Rot-Grün mit dem Gesetz auch einen fairen Interessensaugleich schaffen“, betont Madeleine Henfling, wirtschaftspolitische Sprecherin der grünen Fraktion.

„Uns geht es darum, gesellschaftspolitische und arbeitsweltbezogene Bildung sowie das Ehrenamt durch Weiterbildung für möglichst viele Menschen zu ermöglichen“, unterstreichen die Grünenpolitikerinnen und heben hervor, dass sicher viele Anregungen und Anmerkungen aus der heutigen Anhörung in die weiteren parlamentarischen Beratungen zum Gesetz einfließen und werden.

„So ist es durchaus vorstellbar, dass die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen für Bildungsfreistellung in paritätischer Besetzung sowohl durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, als auch durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen kann“, betont Rothe-Beinlich.

„Wir sind uns selbstverständlich bewusst darüber, dass wir die spezifische Situation der sehr kleinteiligen Thüringer Wirtschaft nicht außer Acht lassen können. Die wiederholt vorgetragenen Befürchtungen, dass die Thüringer Unternehmen und Betriebe durch die Einführung eines gesetzlichen Anspruches auf Bildungsfreistellung übermäßig belastet werden, teilen wir so jedoch nicht. Schließlich sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Regelungen vor, die eine übermäßige Belastung der Thüringer Unternehmen ausschließen“, so Henfling abschließend.