Madeleine Henfling: Unabhängigkeit des Landesrechnungshofes ist hohes Gut
Zu den Meldungen, die Thüringer Industrie- und Handelskammern in Erfurt und Suhl sperrten sich gegen eine Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof, erklärt Madeleine Henfling, wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Dass das umfassende Prüfungsrecht der Landesrechnungshöfe auch die Industrie- und Handelskammern umfasst, haben bereits das Bundesverwaltungsgericht und jüngst auch das Oberverwaltungsgericht in Bautzen bestätigt. Die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofes im Rahmen seiner Prüfungsrechte ist ein hohes Gut, das gewahrt werden muss. Wenn er entscheidet, auch die Kammern als Anstalten des öffentlichen Rechts zu prüfen, dann sollte er dieses Prüfungsrecht auch ungehindert ausüben können.“
„Diese Kontrolle dient nicht nur der Feststellung von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzter öffentlicher Mittel durch die Kammern, sie schafft auch Transparenz im Umgang mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger. Wir bitten daher die Industrie- und Handelskammern, sich der Prüfung des Landesrechnungshofes nicht zu verwehren“, so Henfling.