Madeleine Henfling: Erster Meilenstein beim Schutz persönlicher Daten
Mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches das umstrittene „Safe Harbor“-Abkommen für ungültig erklärt, ist ein wichtiger Schritt für den Schutz persönlicher Daten in der digitalen Globalisierung gelungen.Dazu sagt Madeleine Henfling, datenschutz- und netzpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:
„Endlich wurde klar Stellung bezogen und ein Angriff auf die grundlegenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger aufgezeigt. Die Offenlegung der Datenschutzverletzung und die Erklärung der Unzulässigkeit der ‚Safe Harbor‘-Handhabung kann jedoch nur eine erste Maßnahme sein, um personenbezogene Daten besser vor dem Zugriff von Dritten zu sichern.“
Für Madeleine Henfling sei die entscheidende Frage nun, wie mit diesem Urteil umgegangen wird und wie Daten zukünftig noch besser geschützt werden können. Denn die Unrechtmäßigkeit der jetzigen Bestimmungen, auf die bereits 2010 durch den Düsseldorfer Kreis hingewiesen wurde, sei ein nicht weniger wichtiger Punkt, der ein konsequentes weiteres Handeln notwendig mache.
„Bereits die Planung der Datenschutzgrundverordnung zeigt die Unvollständigkeit und Fehlerhaftigkeit des „Safe Harbor“-Abkommens. Die Auswirkung des EuGH-Urteils auf diese Grundverordnung wird der Meßstein des Urteils sein.“