Im Juli 2015 wurde vom BMWi das Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“, sowie ein „Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ veröffentlicht. Beide Papiere beinhalten Grundsatzentscheidungen zu den Themen Strommarkt, KWK-Förderung, Kohleverstromung, Ausstieg aus der Kernenergie und Netzausbau. Eine Umsetzung der in diesen Papieren vorgenommenen Festlegungen wird im Wesentlichen bis Ende 2016 in Form von Gesetzesnovellen und Verordnungen erfolgen.
Zahlreiche dieser Grundsatzentscheidungen haben, teils weitreichende, Auswirkungen auf Thüringen. Die primären Thüringer Interessen sind dabei einerseits die Sicherung und Festigung der in Thüringen existierenden, weitgehend in kommunaler Hand befindlichen Stromversorgungsstruktur, andererseits die engagierte Fortführung der Energiewende mit Ausbau der erneuerbaren Energien, wobei negative ökonomische und ökologische Auswirkungen dieser Entscheidungen zur Energiewende für Thüringen zu minimieren sind.
Die Einflussnahme der Thüringer Landesregierung im Rahmen der Gesetzesverfahren sollten sich also auf die ökonomischen und ökologischen Aspekte gleichermaßen konzentrieren, wobei ein Ausbau der regionalen Wertschöpfung durch erneuerbare Energien ebenso im Fokus stehen muss, wie die faire Verteilung der Lasten der Energiewende zwischen den Bundesländern. Daher ist eine Einschätzung der Landesregierung zu den Auswirkungen dieser Grundsatzentscheidungen vonnöten.
Leider lässt die Novelle der Anreizregulierungsverordnung erwarten, dass sich die Ertragssituation der Kommunalen Unternehmen in Thüringen massiv verschlechtert und damit auch negative Auswirkungen auf die Kommunalen Haushalte zu erwarten sind.
Auch ist eine Belastung systemdienlicher (Speicher-) Technologien wie „power-to-heat“, „power-to-gas“ oder bestehende Pumpspeicherkraftwerke mit Letztverbraucherumlagen nicht zielführend. „power-to-heat“ kann in Kombination mit Kraftwärmekopplungsanlagen (KWK) zeitweiligen Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für die Nutzung durch lokale Wärmenetze aufnehmen und im Gegenzug kann die vorhandene KWK-Anlage bei fehlendem Dargebot an erneuerbarer Einspeisung (Stromknappheit) das Stromnetz wiederum stützen (= Systemdienlichkeit). Diese Systemdienlichkeit sollte honoriert werden, etwa indem die derzeit vorhandene Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen wird. Zu erreichen wäre dies bspw. mittels einer vollständigen Befreiung von der Stromsteuer (Ökosteuer), der EEG-Umlage und den Netzentgelten. Gleiches gilt für Power- to- Gas, wo die Speicherung und Nutzung des regenerativen Überschussstromes durch das regionale Erdgasnetz mit der Option der Rückverstromung bei Stromknappheit über Gasturbinen (BHKW’s) erfolgt.