Freifunkinitiativen leisten einen wichtigen Beitrag zur egalitären und freien Kommunikation im digitalen Zeitalter. Mit hohem ehrenamtlichem Einsatz werden durch sie nichtkommerzielle Strukturen etabliert und zugleich wichtige Aufklärungsarbeit in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit geleistet. Durch ihr bürgerschaftliches und bürgerrechtliches Engagement tragen sie damit zur gesellschaftlichen Teilhabe, Aufklärung und Wissensvermehrung bei.
Die Koalitionsparteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen haben sich aus diesen Gründen im Koalitionsvertrag zu einer besseren Unterstützung für Frei-funkinitiativen bekannt. Dafür gilt es Vorurteile abzubauen und bürokratische Hürden zu minimieren. Die Nutzbarmachung von Landes- und ggf. auch kommunalen Immobilien zur Aufstellung von Freifunk-Routern stellt einen wichtigen Schritt zum Ausbau der Netze dar. Damit setzt Thüringen nach Nordrhein-Westfalen (Ds. 16/6850, beschlossen im Juni 2015) zugleich als zweites Bundesland ein klares Zeichen für offene und nichtkommerzielle Netze. Zudem ist es notwendig, zur rechtlichen Sicherung von Freifunkerinnen und Freifunkern die Störerhaftung nicht nur für Gewerbetreibende, sondern generell abzuschaffen. Hier ist die seitens der Bundesregierung angekündigte Änderung des Telemediengesetzes nicht weitgehend genug, so dass in einem koordinierten Vorgehen der Bundesländer auf eine Verbesserung hinzuwirken ist.