Seit September 2010 gibt es an der Fachhochschule Erfurt Absolventinnen des berufsbegleitenden Studienganges „Bildung und Erziehung von Kindern“ und ab 2015 werden die ersten Absolventinnen den grundständigen Studiengang „Pädagogik der Kindheit“ erfolgreich beenden. Eine angemessene Anerkennung und Einstufung dieser Abschlüsse ist jedoch nicht gegeben. In den „Fachlichen Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen“ (Stand 04.06.2012) sind die „staatlich anerkannten Kindheitspädagoginnen B.A.“ nur in folgenden Bereichen im Fachkräftegebot namentlich aufgeführt: Handlungsfeld Förderung der Erziehung in der Familie (§§16 bis 18 SGB VIII) und Handlungsfeld Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Verwaltung). Berufspraktisch erfahrene Kindheitspädagoginnen sind nicht nur in der Kindertagesbetreuung in der konkreten Arbeit mit den Kindern fachlich fundiert ausgebildet, sondern geeignet für die Tätigkeit in Eltern-Kind-Zentren, Familienzentren, als Einrichtungsleitungen und in der Fachberatung bzw. im Bereich der Ganztagsschulen als koordinierende Fachkräfte.
drs1219_antw_anerkennung_studienabschluesse_bildg_u_erziehg_v_kindern_mh