Pressemitteilung

Bundestag beschließt Einsetzung eines NSU-Untersuchungsausschusses

In der heutigen Sitzung des Bundestags wurde die Einsetzung eines zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag beschlossen. „Aus dem ersten Untersuchungsausschuss sind noch viele Fragen offen geblieben, die aus zeitlichen Gründen nicht abschließend geklärt werden konnten. Der neue Untersuchungsausschuss im Bundestag kann an diesen Fragen anknüpfen und seine Aufklärung fortsetzen“, sagte Madeleine Henfling, Mitglied des Untersuchungsausschusses für die grüne Landtagsfraktion im Thüringer Landtag.

„Die Untersuchungsausschüsse der Landtage haben nur einen begrenzten Untersuchungsrahmen, die durch die Ländergrenzen oder die Landeszuständigkeiten eingeschränkt sind. Allerdings erstreckt sich der NSU-Komplex auf das ganze Bundesgebiet. Der Untersuchungsausschuss im Bundestag hat die Möglichkeit, über Ländergrenzen hinweg die Aufklärung voranzutreiben und kann so das Gesamtbild des NSU-Komplexes zeichnen. Zudem kann nur der Untersuchungsausschuss des Bundestags das Handeln des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes im NSU-Komplex prüfen und Spekulationen nachgehen, die diese Institutionen betreffen.“

Abschließend merkte Henfling an: „Die Arbeit des Untersuchungsausschusses im Bundestag wird auch den Untersuchungsausschüssen der Länder zu Gute kommen. So werden wir als Thüringer Untersuchungsausschuss auch von den neuen Erkenntnissen für unsere Arbeit profitieren und der Bringschuld einer lückenlosen Aufklärung nachkommen.“