Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Einlagenversicherungssystems ist abzulehnen. Er berücksichtigt nicht den gegenwärtigen Stand der Einrichtung von ausreichenden Einlagensicherungssystemen in allen Mitgliedsstaaten. Er berücksichtigt nicht die besondere Rolle der Sparkassen und Genossenschaftsbanken im deutschen Finanzsystem. Zudem kann eine Einlagensicherung kein Ersatz für die Regulierung von Banken sein.
Der Landtag bekräftigt erneut, dass er die Sparkassen und Genossenschaftsbanken als bewährten, verlässlichen und stabilisierenden Faktor innerhalb des Finanzsystems in Deutschland und in Thüringen betrachtet und gewillt ist, sie vor den Angriffen der privaten Großbanken oder auch der europäischen Institutionen zu schützen.