Pressemitteilung

EU-Gutachten stellt Störerhaftung in Frage

„Endlich bewegt sich wieder etwas in der Frage der Störerhaftung“, konstatiert Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie bezieht sich damit auf das Gutachten des Generalanwaltes Maciej Szpunar.

Szpunar sieht in der bisherigen Praxis eine unzulässige benachteiligende Behandlung der Endverbraucher. Er bezieht sich dabei auf eine Bewertung des aktuellen Rechtsstreites eines Münchner Freifunkers mit dem Unterhaltungskonzern Sony. Der Freifunker wurde von Sony für das Herunterladen eines urheberrechtlich geschützten Werkes über sein offenes WLAN-Netz verklagt, ein Paradebeispiel für die Störerhaftung.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss: ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit WLAN kostenlos zur Verfügung stellt, ist nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers verantwortlich. „Das Urteil unterstützt unsere Sichtweise auf die Problematik der Störerhaftung. Die bisherige Rechtslage hat keinen Bezug zur Wirklichkeit und schafft mehr Verwirrung als Rechtssicherheit“, so Madeleine Henfling.

„Gerade im Hinblick auf angestrebte Freifunkinitiativen und das Ziel eines Bürgernetzes, ist das Gutachten eine wichtige Argumentationshilfe. Es ist auch ein klares Zeichen an das Europäische Parlament, wie hoch der uneingeschränkte digitale Zugang in der Bevölkerung gewertet wird. Freier Zugang zum Internet und Netzneutralität bilden die Basis einer aufgeklärten digitalen Gesellschaft.“

Wir haben uns aus Thüringen heraus für die Abschaffung der Störerhaftung stark gemacht und hoffen, dass das Europäische Parlament der Empfehlung Szpunars folgen wird.