in Aktion

Diskussionsabend zum NPD-Verbotsverfahren

Vom 1. Bis zum 3. März 2016 wurde das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Das Urteil wird in den nächsten Monaten gefällt. In einer gemeinsamen Veranstaltung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion und der GRÜNEN JUGEND Thüringen sollten die Perspektiven und Konsequenzen eines Verbotsverfahrens diskutiert werden.

Unter der Moderation unserer Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus und Obfrau im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss Madeleine Henfling diskutierten der Soziologe und Rechtsextremismusexperte Matthias Quent und der Autor und kritische Beobachter des NPD-Verbotsverfahrens Johannes Lichdi. Beide Diskutanten wirkten zuvor bei der Veröffentlichung des E-Papers „Darf die NPD wegen Taten parteiloser Neonazis verboten werden?“ mit: https://www.boell.de/de/2016/03/01/darf-die-npd-wegen-taten-parteiloser-neonazis-verboten-werden

Matthias Quent erläuterte, dass das NPD-Verbotsverfahren als Konsequenz der NSU-Enttarnung initiiert wurde. „Was hat die NPD mit dem NSU zu tun? Der NSU ist nur ein Vorwand. Das Verbotsverfahren ist ein symbolpolitisches Vorgehen, das gesellschaftlichen Rassismus verschleiert. Die Demokratinnen und Demokraten haben einen Sündenbock.“

Johannes Lichdi ging auf die demokratie- und rechtstheoretischen Aspekte des Verbotsverfahrens ein und konstatierte: „Parteien ermöglichen die Willensbildung des Volkes. Ein Parteiverbot wäre ein unmittelbarer Eingriff in die Bürgerfreiheit. Zudem ist es wichtig, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Blick zu behalten. Die NPD hatte bei den letzten Bundestagswahlen 1,3 %. Für ein Verbot müsste nachvollziehbar sein, wieso sie eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellt.“

Abschließend wurde festgehalten, dass die NPD gerichtlich attestiert bekäme, dass sie eine mit der Demokratie vereinbare Partei ist, falls das Gericht in Karlsruhe sie nicht verbietet.

Wird ein NPD-Verbot ausgesprochen, würden dennoch ihre Politikerinnen und Politiker und Anhängerinnen und Anhängerinnen sowie der gesellschaftliche Rassismus bleiben. Die Auseinandersetzung mit extremen Rechten und Rassismus bleibe als Pflicht aller Demokratinnen und Demokraten bestehen.