Im Reformkonzept 2020 der Regierungskommission wurde eine Neuregelung des Thüringer Archivgesetzes bezüglich der Umstrukturierung der sechs Staatsarchive zu einem Landesarchiv vereinbart.
Im Rahmen dieses Gesetzentwurfs wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, welches einen deutlich erweiterten, im vorgelegten Gesetzentwurf nicht berücksichtigten, Regelungsbedarf offenbarte.
Zusätzlich ergibt sich aus der am 27. April 2016 beschlosse EU-Verordnung 2016/679 (sogenannte Datenschutz-Grundverordnung) ebenfalls ein Novellierungsbedarf des vorliegenden Gesetzes.