Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses 5/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“* empfahlen gemeinsam, eine Enquete-Kommission „Rassismus“ einzusetzen, die „Maßstäbe setzen und beispielsweise Vorschläge für die öffentlichen Auseinandersetzungen mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entwickeln“ soll. Der Landtag greift diese Empfehlung in erweiterter Form auf. Rassismus ist eine wesentliche Quelle der Diskriminierung von Menschen und gegen sie gerichteter Gewalt. Er ist jedoch nicht die ausschließliche Quelle menschenfeindlicher Einstellungen und Handlungen. Diese drücken sich auch in politischen und religiösen Einstellungen aus und führen zu Diskriminierungen, gegen die der Verfassungsgeber in Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen eine deutliche Schranke errichtet hat. Die Enquete-Kommission soll, an die Empfehlung des Untersuchungsausschusses 5/1 des Thüringer Landtags anknüpfend, Ursachen und Auswirkungen solcher Einstellungen und Handlungen für das gesellschaftliche Zusammenleben und der freiheitlichen Demokratie untersuchen und Vorschläge zur zivilgesellschaftlichen und institutionellen Auseinandersetzung mit ihnen erarbeiten.
Antrag