Antrag

Regeln für das Betreten der Wohnräume in Flüchtlingsunterkünften durch Beschäftigte der Träger dieser Einrichtungen

Nach Informationen der Fragestellerin (so auch bereits durch ein Härtefallersuchen dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bekannt) kam es am 11. Juli 2016 zu einem durch die Bewohnerinnen und Bewohner nicht autorisierten Betreten der durch eine serbische Roma-Familie bewohnten Räume in der Gemeinschaftsunterkunft in Weida (Landkreis Greiz) durch einen Beschäftigten beziehungsweise den Hausmeister der Einrichtung, während sich nur minderjährige Familienmitglieder in den Räumen aufhielten. Unangekündigt und in Abwesenheit der Eltern begann der Hausmeister damit, Geräte (TV, Antenne) abzubauen.

drs63977_antw_regeln_fuer_betreten_der_wohnraeume_in_fluechtlingsunterkuenften_durch_beschaeftigte_der_traeger_mh