Pressemitteilung

Verfassungsgericht lehnt Maulkorb für den Immelborn-Untersuchungsausschuss ab

Die CDU ist mit ihrem Versuch, dem Untersuchungsausschuss zum Aktenlager Immelborn die Mitteilung eines vorläufigen Zwischenergebnisses zu untersagen, krachend gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof hat befunden, dass die Thüringer Verfassung der CDU-Fraktion „offensichtlich“ kein Recht zu einer solchen Begrenzung einräumt.

„Damit ist der Versuch der CDU-Fraktion, dem Ausschuss einen Maulkorb zu verpassen, fehlgeschlagen“, so die Obleute der Koalitionsfraktionen Madeleine Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Rainer Kräuter (DIE LINKE) und Dorothea Marx (SPD). „Die CDU-Fraktion hat währenddessen längst widerlegte Unterstellungen zu einem angeblichen Fehlverhalten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ständig in der Öffentlichkeit wiederholt.“

Wenn CDU-Obmann Manfred Scherer zur Frage eines Zwischenberichts sagt, bei Strafgerichten gebe es ja auch kein „Zwischenurteil“, führt dies in die Irre. Aus der Scherer’schen Sichtweise würde vielmehr folgen, dass vergleichsweise in Fußballspielen künftig die Mitteilung von Halbzeitständen untersagt werden müsste.

„Es fällt der CDU offensichtlich schwer, ihre Niederlage vor dem Verfassungsgericht zu akzeptieren und Sacharbeit statt Diffamierung zu leisten, nachdem sich die zentralen Vorwürfe der CDU gegen den TLfDI im Untersuchungsausschuss nach und nach in heiße Luft auflösten“, so die Obleute der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen.

 

Link zum Urteil:

17-00025-B-mit Begründung