„Mit den Anträgen im Plenum zur Einrichtung eines Opferentschädigungsfonds und zur Errichtung einer Stätte der Erinnerung und Mahnung für die Opfer und Verletzten des Nationalsozialistischen Untergrunds wollen wir einen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung des NSU-Komplexes leisten und unserer politischen Verantwortung nachkommen“, so die Obfrauen des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen Katharina König-Preuss (DIE LINKE), Birgit Pelke (SPD) und Madeleine Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
„Mit dem Entschädigungsfonds für die Angehörigen der Mordopfer als auch die Verletzten des NSU-Terrors und mit der Errichtung einer Erinnerungs- und Mahnstätte übernehmen wir Verantwortung, die über die Aufarbeitung im NSU-Untersuchungsausschuss hinausgeht. Beide Anträge stellen die Opferperspektive in den Mittelpunkt, die sowohl im Strafprozess als auch in den Untersuchungsausschüssen selten die entsprechende Rolle spielt. Die Dimension des Leides der Opfer-Angehörigen und Betroffenen darf nie aus den Augen verloren werden. Auch wir als Gesellschaft tragen Mitverantwortung für die geschehenen Verbrechen“, so Katharina König-Preuss.
„Die Mörder des NSU wurden in Thüringen sozialisiert, sie haben sich hier politisch radikalisiert“, ergänzt Birgit Pelke, „in Thüringen konnten sie untertauchen und die Fahndung nach ihnen blieb bis zum Schluss erfolglos. Weder die thüringischen noch bundesdeutsche Sicherheitsbehörden hatten die Gruppe lokalisieren können, die trotz vieler V-Personen verschiedener Verfassungsschutzämter im nahen Umfeld der drei Untergetauchten eine Vielzahl von Informationen weiterzugeben hatten. Die Errichtung einer Stätte der Erinnerung und Mahnung in Thüringen ist nicht nur erforderlich, sondern auch richtig.“
Madeleine Henfling dazu: „Die Täterinnen und Täter stehen bei der Debatte um den NSU wie so oft im Vordergrund. An die Taten des NSU erinnern sich nur wenige und die Namen der Opfer kennt kaum einer. Mit der Stätte der Erinnerung und Mahnung wollen wir an die zehn getöteten Opfer und die Verletzten der NSU-Taten erinnern und mahnen, wozu Hass der extremen Rechten und Rassismus führen. Durch die Erinnerung und Mahnung schaffen wir einen Ort der Aufarbeitung und gleichzeitig eine Mahnung für die Zukunft in der wir uns eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung wünschen. Nie wieder soll eine rechtsterroristische Gruppe mordend durchs Land ziehen können, dazu bedarf es der Aufmerksamkeit aller.“
„Die Opferentschädigung und die Erinnerung und Mahnung an die Opfer des NSU ist unsere politische Pflicht und ein Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung und Anteilnahme“, so König-Preuss, Pelke und Henfling abschließend.