Pressemitteilung

Zur Mündlichen Anfrage „Kundgebung vor der ehemaligen Synagoge und dem jüdischen Friedhof in Gotha“

Zum Jahrestag der Reichspogromnacht am 9. November 2017 versammelte sich eine Gruppe von extremen Rechten und hielt eine Kundgebung vor dem jüdischen Friedhof und der ehemaligen Synagoge in Gotha ab.

Madeleine Henfling, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, reichte zu dem Sachverhalt die Mündliche Anfrage „Kundgebung vor der ehemaligen Synagoge und dem jüdischen Friedhof in Gotha“ an die Landesregierung ein.

Madeleine Henfling erklärt zur heutigen Beantwortung ihrer Mündlichen Anfrage:

„Wenn extreme Rechte vor dem Hintergrund ihrer antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Ideologie am Jahrestag der Reichspogromnacht vor der in der Nacht der Pogrome abgebrannten Synagoge eine Kundgebung mit dem Transparent „Schluss mit dem Schuldkult“ abhalten, dann ist das eine Verhöhnung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.

Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, was zu schützen gilt. Extreme Rechte versuchen immer wieder, demokratische Errungenschaften zu instrumentalisieren. Ich fordere gerade die Ordnungsbehörden auf, hier eine sensible und genaue Prüfung für solche Kundgebungen vorzunehmen. Das alleinige Berufen auf die Unzulänglichkeit des Versammlungsrechts ist zu kurz gegriffen“, so Madeleine Henfling.

„Nicht nur Neonazis haben antisemitische Einstellungen. Trotz der Aufarbeitung, bspw. in den Schulen, ist Antisemitismus in der hiesigen Gesellschaft weit verbreitet. Entgegen der Forderung einer 180-Grad-Wende in der Erinnerungspolitik, ist die Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Shoa wichtig und notwendig, um die Opfer nicht zu vergessen und aus der Vergangenheit zu lernen. Wir dürfen nicht vergessen, was geschehen ist“, so Madeleine Henfling abschließend.