Pressemitteilung

Datenschutzgrundverordnung: Mehr Wahrheit- weniger Mythen

Der Thüringer Landtag hat heute das Datenschutzanpassungsgesetz im Zuge der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschlossen. In den letzten Wochen hat besonders die CDU Panikmache betrieben und somit den Aufwand für den Datenschutz höher gestellt, als die tatsächlich durch die Verordnung eintretende Sicherheit der Daten.

Madeleine Henfling, Sprecherin für Datenschutz und digitale Gesellschaft der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, räumte heute in ihrer Rede mit einigen von der Opposition verbreiteten Mythen auf.

„In Europa wird über Datenschutz diskutiert und das ist eine gute Sache. Viel zu lange wurde dieses Thema aus dem öffentlichen Diskurs herausgehalten. Doch damit ist nun Schluss. Datenschutz geht jeden an“, so Madeleine Henfling. „Besonders das Agieren der CDU auf Bundes- und auch auf Landesebene lässt allerdings leider unglaubliche Ahnungslosigkeit und technisches Unverständnis bei diesem Thema erkennen. Fakt ist:

1. Für kleine Unternehmen ändert sich eigentlich nicht viel. Einen Datenschutzbeauftragten müssen sie nur bestellen, wenn mindestens 10 Personen STÄNDIG mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben. Das lässt also Produktion außen vor. Sonst gelten in weiten Teilen die bisherigen Bestimmungen.

2. Vereine, Bündnisse und auch Unternehmen können bei der Datenverarbeitung auf der Grundlage des berechtigten Interesses agieren. Das gab es schon im bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes. Daher kann man sich auch an der Rechtsprechung dazu orientieren. Das berechtigte Interesse deckt auch Vertragsanbahnung oder Direktwerbung ab. Ansonsten gelten die üblichen Bestimmungen zu Telefon- beziehungsweise Mailwerbung.

3. Auch das Erstellen von Fotografien durch Hobbyfotografen, Vereine oder sonstige zivilgesellschaftliche Akteure funktioniert nach den bisherigen Regeln. Hier des Kunsturhebergesetz (KUG). Der Bundesgesetzgeber hätte dabei für mehr Rechtssicherheit sorgen können. Hat er aber nicht, daher gilt auch hier die spezialgesetzliche Regelung und Rechtsprechung.

4. Eine Abmahnwelle wegen der DSGVO wird es aus unser Sicht nicht geben. Zum einen, weil die Ahndung von Datenschutzverstößen über die Aufsichtsbehörde erfolgt. Diese muss sich an der Verhältnismäßigkeit orientieren. Zum anderen, weil Abmahnanwälte keinen Anknüpfungspunkt haben. Sie brauchen eine konkret geschädigte Person und können nicht von sich heraus wild abmahnen. Das hat die DSGVO clever geregelt.“

Außerdem stellt Madeleine Henfling klar: „Die Datenschutzgrundverordnung tritt nach fünf Jahren Verhandlung und zwei Jahren Übergangsfrist in Kraft. Es ist also genügend Zeit für die Vorbereitung und die Umsetzung gewesen.“

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