Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erhebung des Rundfunkbeitrages ist nach Meinung von Madeleine Henfling, medienpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, eine gute Entscheidung.
„Es wurde in den vier Klagen das WIE der Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks behandelt. Das ist rechtlich mit unserem Grundgesetz vereinbar. Dass die Besteuerung der Zweitwohnung für unzulässig erklärt wurde, ist sinnvoll und lange überfällig.“
Dem Gesetzgeber bleibt nun bis 2020 Zeit dies nachzubessern.
„Wir haben in Deutschland ein hohes journalistisches Qualitätsniveau und einen hochwertigen öffentlichen Rundfunk, der seinem Rundfunkauftrag nachkommt und sich die Aufklärung und Information der Bevölkerung auf die Fahnen geschrieben hat. Das ist wichtig und gut so“, so Madeleine Henfling.
„Der Rundfunkbeitrag macht es möglich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten kann, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht. Dazu zählen übrigens seit dem 5. Rundfunkurteil vom März 1987 auch Onlineangebote.“