Publikation

Grüne Auswertung Estlandbesuch des Landtagsausschusses

Estland ist ein Land voller Widersprüche. Ein Mix aus „cool“ und „gruselig“ begleitet einen, wenn man durch die Straßen von Tallin schlendert und sieht, was hier Einzigartiges geschaffen wurde. Eine Woche haben wir als Netzpolitiker*innen der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Teil des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Estland kennenlernen dürfen.

Basisfacts:

Estland musste sich nach dem Zerfall der Sowjetunion grundlegend neu erfinden. Als ständige Bedrohung galt und gilt Russland, mit seiner militärischen Übermacht. Als Reaktion darauf hatsich Estland fest an die EU und an die NATO binden. Mangels fehlender Ressourcen bietet sich Estland als Modell-Projekt beispielsweise im Bereich der Digitalisierung an. 98% der Est*innen nutzen Online-Banking und elektronische Verwaltungsangebote. Auswüchse einer neoliberalen Politik sind in Estland aber auch überall spürbar. Die Tax-Flat ermöglicht zwar die Erstellung der Steuererklärung in 3 Minuten, bildet aber soziale Vielfältigkeit nur unzureichend wieder. Estland ist damit auch das Land mit der größten Altersarmut und der größten Gender-Pay-Gap innerhalb der EU. Datenschutz, und insbesondere die Datenschutzgrundverordnung, wird eher als Belastung angesehen.. Besonders im Hinblick auf das Projekt der Gen-Datenbank ist diese Einstellung besonders bedenklich. Die Frage nach dem Schutz der Persönlichkeitsrechte wurde im Gespräch mit Abgeordneten mit dem Hinweis auf, „wer nichts zu verbergen hat, braucht sich auch nicht fürchten“, quittiert. Das ist uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu wenig.

eEstonia:

In Estland bekommt jede neue Bürger*in bei der Geburt eine Identifikationsnummer. Sie dient als Zugang zu jeder staatlichen Verwaltungsleistung und ist auch auf der ID-Karte mit elektronischer Funktion gespeichert. Gesichert wird sie durch ein ausgeklügeltes System aus Kodierung und persönlicher PIN-Nummer. Damit wird der Personalausweis zu einem Multifunktionsgerät. Von der Krankenkarte, über KFZ-Zulassung und dem Anwohnerparkausweis, bis zur Bibliothekskarte läuft alles über die eID-Card. Sie ist die Zutrittskarte für digitales Verwaltungshandeln. Das bringt viele Vorteile mit sich, hat aber auch negative Seiten. Besonders hier ist es sehr bedenklich, wenn Datenschutz und die Datenschutzgrundverordnung eher als „Rückschritt“ angesehen wird. Auf die Frage nach der Datensicherheit und dem Datenschutz wurde mehrmals die Anwort: „Wo kein Kläger, da kein Richter“ angeführt. Das ist aus grüner Sicht definitiv ein zu laxer Umgang mit den Daten von Bürgern.

Grundregeln:

Das System der elektronischen Verwaltung und des elektronischen Staats basiert in Estland auf Grundprinzip des Vertrauens in das Mensch-Maschine-Verhältnis. Dies wird mit einigen Grundregeln gewährleistet, die auch in Thüringen Anwendung finden können. Allerdings brauchen wir auch starke Rahmenbedingungen und Leitblanken, um die negativen Folgen der Digitalisierung in einemneoliberalen Staats einzudämmen

 

  1. Die Bürger*innen sind Urheber*innen der digitalen Kommunikation (sie sind Inhaber*innen ihrer Daten; sie bestimmen auf Grundlage von Verträgen, wer mit wem welche Daten austauscht; sie können alle Zugriffe auf ihre Daten in einer Logfile nachvollziehen)

 

  1. Datensicherheit und Datenschutz first (staatliche Software grundsätzlich in offenen Quellcodes; Unternehmensunabhängigkeit durch OpenSource-Einsatz; dezentrale Datenbanken – keine Superdaten von Bürger*innen; verschlüsselte Kommunikation)

 

  1. Datensparsamkeit (Daten werden nur einmal erhoben; die Datenabfrage erfolgt nur nach Bedarf)

 

  1. Proaktiver Staat (öffentliche Netzzugänge ermöglichen Menschen ohne eigene Endgeräte elektronische Teilhabe – z.B. in Bibliotheken; OpenData [öffentliche Daten]begleitet von einer öffentliche Diskussion schaffen Anknüpfungspunkte für StartUp; Transparenz in der Verwaltung schafft Vertrauen; Daten, die mit öffentlichen Geldern erhoben wurden, gehören allen)

 

  1. Smarte Wirtschaftsförderung (staatlich organisierte Freiräume zu Netzwerkbildung von Akteur*innen; gezielte, niedrigschwellige Förderung IT-Lösungen [OpenSource, offene Lizenzen])

 

  1. Digitale Skillz fördern (Erwerb von Digitaler Kompetenz mit allen Facetten: Technikkompetenz, Information, Kommunikation, Content/ Creation, Sicherheit; Life-Long-Learning: online Bildung kostenlos, Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen auf digitalen Arbeitsfeldern; Schule als Multiplikator auch für Eltern; Bring-Your-Own-Device als Maßgabe aller Lernangebote)

 

  1. Zugang zum Internet als Grundrecht (in Estland in die Verfassung aufgenommen), damit wird in den Fragen des Anschlussausbaus schon eine starke Zielsetzung vorgegeben.

 

  1. Technikneutrale Gesetze (Gesetze werden ohne den Verweis auf eine bestimmte Technik formuliert und haben eher den Charakter von Grundprinzipien. Somit erhöht sich die „Haltbarkeit“)

 

  1. Datenschutz (der Schutz der Daten und der Privatsphäre der Bürger*innen ist ein Grundrecht; Keine Backdoors – auch nicht für Staat und Geheimdienste) Wir wollen eine Digitalisierung, die allen Menschen nützt und nicht nur wenigen zu mehr Macht verhilft. Ein hoher und starker Datenschutz ist daher elementar wichtig.