Der heute im Kabinett verabschiedete erste Entwurf eines Thüringer Transparenzgesetzes wurde von der bündnisgrünen Fraktion nach langem Warten mit Spannung erwartet.
„Ein Grundbaustein gelingender Digitalisierung ist ein zukunftsfähiges Transparenzgesetz“, so Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, „denn hier wird festgelegt, was digitalisiert wird und welche Informationen die Bürger*innen einsehen können.
Wir brauchen ein starkes Transparenzgesetz, das die Bürger*innen in die Lage versetzt, ohne viel Bürokratie Einblick in Verwaltungshandeln zu erhalten. Unser Leitgedanke dabei ist: Nicht die Bürger*innen sind die Bittsteller gegenüber der Verwaltung, sondern die Verwaltung ist Dienstleisterin für die Bürger*innen“, resümiert Madeleine Henfling.
„Bereits 2016 hatte der Landtag den Beschluss verabschiedet, dass ein Transparenzgesetz bis März 2017 dem Parlament zugeleitet werden soll. Mit unserem grünen Fraktionsbeschluss vom Jahresbeginn 2017 hatten wir damals auf eine Vorlage bis Sommer 2017 gedrängt. Nun haben wir 500 Tage auf diesen Entwurf gewartet und hoffen, dass es nicht noch weitere 500 Tage dauert, bis er dem Landtag zugeleitet wird“, erklärt Madeleine Henfling.
„Von der Vielzahl an Entwürfen und Vorentwürfen, die wir zu Gesicht bekommen haben, ist die aktuelle und nun vom Kabinett verabschiedete Version mit Abstand die beste. Zahlreiche unserer Forderungen, die wir mit unserem Fraktionsbeschluss im Februar 2017 an ein Transparenzgesetz gestellt haben und die im November erneut durch einen Beschluss auf dem bündnisgrünen Parteitag bekräftigt wurden, sind in dem Entwurf aufgenommen worden. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir drängen auf eine baldige Zuleitung des Gesetzesentwurfes an das Parlament, damit wir das Gesetz auf großer Breite mit der Zivilgesellschaft und den Netzaktivist*innen diskutieren können“, bewertet Madeleine Henfling die aktuelle Situation.
„Wir sehen dennoch einige Punkte, die aus unserer Sicht nachgebessert werden müssen: Daten, die mit Steuermitteln erhoben werden und die Grundlage für Entscheidungen bilden, gehören den Bürger*innen. Eine Veröffentlichung erst nach Abschluss eines Verwaltungsprozesses läuft dieser Überzeugung diametral entgegen. Ebenfalls werden wir uns dafür einsetzen, dass Studien und Gutachten in die Veröffentlichungspflichten aufgenommen werden“, erläutert Madeleine Henfling die Vorhaben abschließend.