In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2986 „Recht auf Heimat e. V.“ (vergleiche Drucksache 6/5794) wurde dargestellt, dass der „Recht auf Heimat e. V.“ als Sitz den Klosterpark Reinhardsbrunn in Friedrichroda angegeben habe. Das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen rechnet den Verein den Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern sowie den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern zu.
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