Pressemitteilung

Staatsvertrag über die Errichtung einer Kulturstiftung Mitteldeutscher Schlösser und Gärten

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Die Thüringer Staatskanzlei hat angekündigt, für den Staatsvertragsentwurf über die Errichtung einer Kulturstiftung Mitteldeutscher Schlösser und Gärten nach zu verhandeln. „Das ist ein zwingend notwendiger Schritt“, führt Madeleine Henfling, kulturpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus.

„Der Staatsvertragsentwurf war in der vorliegenden Form für uns Grüne nicht zustimmungsfähig. Wir haben im September 2019 einen Antrag als Koalitionsfraktionen dazu verabschiedet. Darin wird ein klarer Auftrag an die Staatskanzlei für die Verhandlungsführung vergeben. Unter anderem hat das Parlament die Landesregierung sehr klar aufgefordert, im Staatsvertrag und der Satzung der Kulturstiftung Regelungen zu treffen, die gewährleisten, dass die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen stets paritätisch in den Stiftungsgremien vertreten sind und kein Trägerland bei Entscheidungen, die zum Freistaat Thüringen bzw. dem Land Sachsen-Anhalt gehörende Liegenschaften und deren Betrieb betreffen, überstimmt werden kann. Diesem Auftrag ist der Staatsvertragsentwurf nicht nachgekommen. Eine Mitteldeutsche Stiftung darf nicht zu Lasten Thüringens gehen. Die Ressourcenfrage des MDR ist uns hier ein mahnendes Beispiel“, begründet Madeleine Henfling ihre Kritik.

„Wir möchten sehr dafür werben, bei den anstehenden Staatsvertragsnachverhandlungen die Parlamente einzubeziehen. Wir ersparen uns so viel Frust auf allen Seiten. Als Grüne sehen wir Transparenz und Teilhabe als wichtiges Mittel zur Stärkung der Demokratie und glauben, dass dies auch dem Thema Mitteldeutsche Kulturstiftung zuträglich ist. Verhandlungsstände rein aus der Presse zu erfahren ist da im besten Fall schwierig. Wir stehen für eine konstruktive Mitarbeit bereit und wollen die Bundesmittel zugunsten Thüringens und der Thüringer Kulturlandschaft ermöglichen. Ein Gelingen macht aus unserer Sicht die Beteiligung der Länderparlamente im Verhandlungsprozess unbedingt notwendig“, urteilt Henfling abschließend.