„Der Thüringer Landtag hat heute erneut mit Mehrheit die Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses der 6. Legislatur bestätigt und die Weichen für eine Archivierung der NSU-Akten gestellt, um diese künftig Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Journalist*innen zugänglich zu machen. Somit werden die Akten der NSU-Untersuchungsausschüsse der letzten Wahlperioden nicht an die Behörden zurückgegeben oder vernichtet, sondern gesichert und dauerhaft aufbewahrt. Es ist wichtig, dass wir Aufklärung über Geheimhaltung stellen“, so Katharina König-Preuss, Dorothea Marx und Madeleine Henfling, frühere Obfrauen der r2g-Fraktionen im NSU-Untersuchungsausschuss.
Der NSU-Untersuchungsausschuss der 6. Legislatur hatte gemeinsam empfohlen, alle Unterlagen der beiden NSU-Untersuchungsausschüsse dem Staatsarchiv zuzuführen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie wurden jedoch notwendige Kräfte zur Umsetzung gebunden, so dass ein weiterer Beschluss notwendig wurde, um die Akten und Unterlagen der beiden Untersuchungsausschüsse auch über Dezember 2021 hinaus zu sichern. Die Abgeordneten weiter: „Mit dem Beschluss wurde aus allen demokratischen Fraktionen heute deutlich, dass es ein hohes zeitgeschichtliches Interesse an der weiteren Bearbeitung des NSU-Komplexes über die strafrechtliche Verfolgung und parlamentarische Betrachtung hinaus gibt. Wir hoffen, dass die Landesregierung zeitnah einen Vorschlag zur Umsetzung der Maßnahme vorlegt, der die Zugänglichkeit für Wissenschaft, journalistische Recherche und Zivilgesellschaft mit umfasst.“