Zur Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD erklärt Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin und Obfrau im Untersuchungsausschuss 7/3 „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Ein Parteienverbot stellt lediglich die Bekämpfung eines Symptoms dar. Gegen die Einstellungen in relevanten Bevölkerungsteilen, die einer Wahlentscheidung für die AfD zugrunde liegen, hilft ein Verbot nur wenig. Wichtiger wäre es, die Wurzeln des Problems zu bekämpfen und insbesondere die Zivilgesellschaft und demokratische Bildung im Kampf gegen die extreme Rechte und antidemokratische Einstellungen zu stärken. Diese Stärkung hieße auch endlich eine Verstetigung der Projekte in diesem Bereich durch ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene, das diesen Namen verdient hat.“
„Ein Verbot der AfD würde die Strukturen und Netzwerke, die die AfD gebildet hat, durch den Entzug von Finanzmitteln schwächen. Verbotsverfahren sind im Grundgesetz klar geregelt und müssten zügig von den zuständigen Stellen vorbereitet werden. Die alleinige politische Forderung bringt uns nicht weiter. Die Erfolgsaussichten dürften, zumindest hier in Thüringen und den ostdeutschen Bundesländern aufgrund der rassistischen, antisemitischen und extrem rechten Aktivitäten der hiesigen Landesverbände nicht allzu schlecht sein. Trotzdem sollten Verbotsverfahren nur dann angestrebt werden, wenn sie tatsächlich und bundesweit Aussicht auf Erfolg versprechen“, so Henfling abschließend.