Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, die rechtsextreme Partei „Die Heimat“, früher NPD, von der staatlichen Parteifinanzierung auszuschließen erklärt Madeleine Henfling, Innenpolitikerin und Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil nicht nur einer rechtsextremen Partei die staatlichen Gelder gestrichen, sondern sich auch erstmals zu der neu geschaffenen Möglichkeit des Finanzierungsausschlusses geäußert. Die Botschaft des Urteils ist klar: Verfassungsfeindliche Parteien müssen damit rechnen, dass bestehende Instrumente der Verfassung konsequent angewendet werden. Vor dem Hintergrund wird ein AfD-Verbotsverfahren immer unvermeidbarer, schließlich ist die AfD nicht nur gesichert rechtsextrem, sondern besitzt besorgniserregendes politisches Gewicht in der Bundesrepublik. Im Gegensatz zum zweiten NPD-Verbotsverfahren bestehen bezüglich der AfD keine Zweifel an der Potenzialität. Die ‚politische Bekämpfung ist gescheitert, daher ist es jetzt wichtig, die Voraussetzungen für ein mögliches Parteiverbotsverfahren der AfD zu schaffen und Beweismaterial
zentral zusammenführen. Insbesondere die Innenminister sind jetzt in der Verantwortung, für ein Verbotsverfahren die Voraussetzungen zu schaffen und noch nötige, wasserdichte Beweismittel zusammenzuführen.“
„Die Verfassung kann sich gegen Verfassungsfeinde verteidigen. Das haben wir heute eindrücklich erlebt. In Bezug auf die AfD ist nicht erst seit bekannt gewordenen Recherchen klar, dass diese bereit ist Grund- und Menschenrechte abzuschaffen. Daher müssen die rechtlichen Mittel genutzt werden, um die Demokratie vor autoritärem Staatsumbau zu schützen. Ein Verbotsverfahren darf nicht von politischem Kalkül abhängen“, so Henfling abschließend.