Zum Internationalen Tag der Sozialen Arbeit am 19. März 2024 ruft das „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ zur Kundgebung vor dem Bundesjustizministerium auf. Das kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, Madeleine Henfling:
„Sozialarbeit ist Präventivarbeit und ist in vielen Bereichen essenziell für Betroffene. Vertrauen ist dafür fundamental. Dieses Vertrauen wird empfindlich geschädigt, wenn Sozialarbeiter*innen ihren Beruf nicht gewissenhaft ausführen können, weil sie das Recht zur Zeugnisverweigerung offenbar nicht haben.
Es kann nicht sein, dass dieses Instrument untergraben wird und Fachkräfte plötzlich um strafrechtliche Folgen bangen müssen, die ihre Arbeit gefährden. Es braucht ein rechtssicheres Fundament, welches diese besondere Rolle schützt!“ „In diesem Zusammenhang haben die Strafbefehle gegen ein Karlsruher Fanprojekt für Aufsehen gesorgt. Zu befürchten ist, dass diese Rechtsprechung als Beispiel auch in anderen Bundesländern angewendet wird. Das führt ganz konkret zur Verunsicherung zahlreicher Thüringer Fanprojekte. Die Sozialarbeiter*innen sehen ihre Arbeit gefährdet, wenn die Staatsanwaltschaft sie zwingen möchte das aufgebaute Vertrauensverhältnis für die Zeug*innenaussage zu unterlaufen. Wenn die wichtige Arbeit der Fanprojekte durch die aktuelle Rechtsunsicherheit bedroht wird, wurden die Strukturen umsonst über Jahre durch die Thüringer Landesregierung und Kommunen etabliert.
Daher sehen wir die Notwendigkeit, zusammen mit der Thüringer Justiz und den Fanprojekten, über die Vorschläge des Bündnisses, einer Reform des §53 StPO, ins Gespräch zu kommen. Durch eine entsprechende Änderung wird die Strafverfolgung nicht geschwächt. Ohne entsprechendes Vertrauensverhältnis jedoch, kommen Sozialarbeiter*innen nicht in die Situation mit sensiblen Informationen arbeiten und Betroffene unterstützen zu können“, schließt Henfling.
Hintergrund:
Das Bündnis fordert ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit durch eine Reform des § 53 StPO und die Aufnahme in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs.1 StPO.
Im Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Fanprojekt Karlsruhe haben die betroffenen Mitarbeitenden des dortigen Fanprojekts Strafbefehle wegen Strafvereitelung in Höhe von jeweils 120 Tagessätzen á 60 Euro erhalten. Hintergrund sind Aussageverweigerungen der Mitarbeitenden wegen Ermittlungen gegen KSC-Ultras. Das Fanprojekt hat sich auf die Schweigepflicht berufen.