Nach der umstrittenen Zulassung des AfD-Oberbürgermeisterkandidaten Möller durch den Wahlausschuss der Landeshauptstadt Erfurt sowie der umstrittenen Zulassung des Landratskandidaten Tommy Frenck in Hildburghausen fordert Madeleine Henfling, Innenpolitikerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, eine Überprüfung der Entscheidungen durch das Innenministerium, um einen möglichen Wahlrechtsverstoß zu verhindern.
„Ist der Wahlausschuss im Augenblick seiner Entscheidung mit seinen zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln nicht von der Verfassungstreue eines Bewerbers überzeugt, liegt keine Wählbarkeit vor und eine Zulassung darf nicht erfolgen. Das geht klar aus dem Handlungsleitfaden des Innenministeriums vor, das allen Wahlleitungen in Thüringen zugegangen ist. Offensichtlich ist, dass beim AfD-Bewerber Zweifel an der Verfassungstreue vorliegen. Möller ist nichts weniger als der Landesvorsitzende der als gesichert rechtsextrem geltenden AfD, wem, wenn nicht dem Vorsitzenden ist das Parteihandeln zuzurechnen. Zudem lag dem Wahlausschuss eine umfangreiche Materialsammlung des Verfassungsschutzes vor. Als Erstunterzeichner der ‚Erfurter Resolution‘, Gründungsdokument des offiziell aufgelösten ‚Flügels‘, macht sich Möller offenkundig dessen verfassungsfeindlichen Positionen zu eigen.“
„Die gestrige Entscheidung des Erfurter Wahlausschusses, wäre damit ein klarer Wahlrechtsverstoß. Ich appelliere an Innenminister Georg Maier einzuschreiten, damit die Oberbürgermeisterwahl in Erfurt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Laut Kommunalwahlgesetz hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Pflicht, auf die Einhaltung der Wahlvorschriften hinzuwirken. Kommt es nach der Wahl zu einer Wahlanfechtung, droht nicht nur eine Wahlwiederholung, sondern auch eine monatelange Hängepartie. Der Schaden für die Demokratie im Vorfeld der Landtagswahl wäre unabsehbar“, so Henfling.
„Auch die Entscheidung des Wahlausschusses in Hildburghausen ist skandalös. Tommy Frenck, bundesweit bekannt als rechtsextremer Unternehmer und Rechtsrockveranstalter, ist offensichtlich ungeeignet für das oberste Amt des Landkreises. Wer Landrat werden möchte, muss sich zweifelsfrei zur Verfassung bekennen können. Wer aber ‚Aryan‘ tätowiert hat, seinen Onlineshop mit rechten Zahlencodes führt und erstinstanzlich wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, kann dafür nicht die notwendige Gewähr bieten. In zahlreichen Verfassungsschutzberichten wird Frenck namentlich erwähnt. Ein lokales Bündnis hat zusammen mit Campact das Landratsamt und das Innenministerium rechtzeitig aufgefordert sicherzustellen, dass dem Wahlausschuss alle notwendigen Informationen vorliegen. Die Entscheidung, die nur mit 3 von 5 Stimmen im Wahlausschuss getroffen wurde, zeigt dass es Bedenken gab. Offenbar ist die Entscheidung nicht ausreichend vorbereitet worden und die angezeigten Zweifel nicht entsprechend des Kommunalwahlgesetzes ausermittelt worden, denn sonst hätte man unweigerlich zu dem Schluss kommen müssen Frenck erfülle die Voraussetzungen nicht,“ so Henfling abschließend.