Pressemitteilung

Lockerung des Kooperationsverbotes im Hochschulbereich nur ein erster Schritt

Heute hat der Bundesrat der 25. BAföG-Novelle sowie der Änderung des Grundgesetzes im Artikel 91b zugestimmt. Auch der Freistaat Thüringen hat der Lockerung des sog. Kooperationsverbotes zugestimmt.

Dazu erklärt Madeleine Henfling, hochschulpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Wir begrüßen, dass sich der Bund zukünftig stärker an der Finanzierung der Hochschulen beteiligen kann. Insbesondere die Grundfinanzierung der Hochschulen muss schließlich dringend gestärkt werden. Das sehen wir vor allem als eine gesamtstaatliche Aufgabe an. Insbesondere die zunehmende prekäre Beschäftigung an den Hochschulen macht uns große Sorgen. Die kommende Entlastung Thüringens bei den Kosten für das BAföG von rund 40 Millionen Euro ab dem Jahr 2015, ist daher aus unserer Sicht dringend notwendig, um beispielsweise die zukünftigen Kostensteigerungen an den Hochschulen durch Land finanzieren zu können.“

Im Bundesrat wurde heute ebenfalls eine BAFöG-Erhöhung für die Studierenden beschlossen, die allerdings erst Ende 2016 wirksam werden soll. „Hier hätten wir uns mehr Mut für eine schnellere und vor allem realitätsgerechte Erhöhung der Regelsätze und Freibeträge gewünscht. Sieben Prozent Erhöhung reichen da längst nicht aus. Zudem bemängeln wir das Fehlen einer gesetzlich verankerten Anpassung der Fördersätze an die jeweilige Preisentwicklung“, so Henfling.

Die bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Astrid Rothe-Beinlich ergänzt dazu: „Die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Hochschulbereich kann aus unserer Sicht nur der erste Schritt hin zu einer kompletten Aufhebung des Kooperationsverbotes gewesen sein. Schließlich sehen wir enorme Investitionsbedarfe im gesamten Bildungsbereich. Große finanzielle Herausforderungen erwarten uns zum Beispiel beim Kitaausbau, dem Ausbau des Ganztagsunterrichts, der Schulsozialarbeit sowie der Schaffung eines inklusiven Bildungswesens. Auch diese Verantwortung müssen Bund und Länder zukünftig gemeinsam tragen. Eine Beschränkung allein auf den Hochschulbereich greift zu kurz. Daher ist unser Ziel ein Grundgesetz, das eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern für den gesamten Bildungsbereich ermöglicht“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.