Nach Einschätzung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) eröffnet das Innovationspotenzial von „Industrie 4.0“ bis zum Jahr 2025 allein in den sechs Branchen Automobilbau, Maschinen- und Anlagenbau, elektrische Ausrüstungen, Chemische Industrie, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Landwirtschaft Möglichkeiten von Produktivitätssteigerungen von knapp 80 Milliarden Euro in Deutschland. Bereits heute verwenden vier von zehn Unternehmen der Branchen entsprechende Anwendungen. Sie versprechen sich hiervon unter anderem eine verbesserte Prozessqualität, gesteigerte Effizienz und daraus folgend geringere Produktionskosten sowie eine erhöhte Kapazitätsauslastung. Somit können Unternehmen besser im internationalen Wettbewerb bestehen oder sich sogar neue Marktanteile erschließen.
Diese Entwicklung muss auch für Thüringer Unternehmen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verstärkt erschlossen werden. Hier scheuen sich noch viele Unternehmen aufgrund hoher Investitionskosten bei der Implementierung von „Industrie 4.0“ oder fürchten die Komplexität der neuen Anwendungen. Teilweise herrschen auch Bedenken in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Es ist auch Aufgabe der Landespolitik, wichtige Weichen in diesem Bereich zu stellen und unterstützende Leistungen zu gewähren. Hierzu gehören etwa die weitere Sensibilisierung für die Wichtigkeit des Themas, wie sie seitens des zuständigen Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft im Rahmen des 6. Weimarer Wirtschaftsforums exemplarisch erfolgen wird. Zudem benötigt es auch finanzielle Anreize und Unterstützung, um Investitionsvorhaben im Bereich „Industrie 4.0“ auch für KMU attraktiv zu machen.
Zugleich ist es Aufgabe der Landespolitik, im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Perspektive der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die starke Zunahme psychischer Erkrankungen und physischer Folgeerkrankungen ist eng verknüpft mit dem Wandel der Arbeitswelt infolge neuer Formen des Wirtschaftens, wie schon der Stressreport Deutschland 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin belegt hat. Im Sinne eines Interessenausgleichs zwischen Unternehmen und Beschäftigten muss Politik dafür Sorge tragen, dass innovative Unternehmenspraxis und die Wahrung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zukünftig gleichermaßen sichergestellt werden.