In der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde eine Empfehlung zur bedingungslosen Abschaffung der Störerhaftung verabschiedet. „Auf diesen Schritt haben wir lange hingearbeitet und ihn hartnäckig eingefordert“, so Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. „Die bisherige Rechtslage hat keinen Bezug zur Wirklichkeit und schafft mehr Verwirrung als Rechtssicherheit.“
Bisher konnten private WLAN-Anbieter für die Rechtsverstöße von Dritten belangt werden. Für Telekommunikationsunternehmer galten bereits Ausnahmen. Wird der Empfehlung des Bundesrates gefolgt, kann ein großes Hindernis für die flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen abgeschafft werden.
„Gerade im Hinblick auf angestrebte Freifunkinitiativen und dem Ziel eines Bürgernetzes, ist die Empfehlung des Bundesrates zu begrüßen. Es ist auch ein klares Zeichen an das Europäische Parlament, wie hoch der uneingeschränkte digitale Zugang in der Bevölkerung gewertet wird. Freifunk und Netzneutralität bilden die Basis einer aufgeklärten digitalen Gesellschaft.“
„Wir haben uns aus Thüringen heraus für die Abschaffung der Störerhaftung stark gemacht und fordern den Bundestag auf, der Empfehlung des Bundesrates zu folgen“, schließt Henfling.