Antrag

Erhalt der KünstlerInnensozialkasse und Aktualisierung der Aufnahmekriterien und Tätigkeitsbereiche

Die Künstlersozialkasse wird in regelmäßigen Abständen, meist von Akteuren der Wirtschaft, in Frage gestellt. Im letzten Jahr erfolgte ein solcher Vorstoß durch die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, welche ein Positionspapier zur Künstlersozialversicherung herausgaben. Vorrangiges Ziel dieses Papiers soll die Entbürokratisierung der Künstlersozialversicherung sein, allerdings wird auch eine Abschaffung thematisiert.

Wie bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, lehnt die rot-rot-grüne Koalition eine Infragestellung der Existenz der Künstlersozialkasse ab, da sie eine wesentliche Rolle für den Erhalt der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland erfüllt.

Wesentlich ist aber in diesem Zusammenhang dennoch eine Anpassung der Künstlersozialkasse an die sich verändernde Arbeitswelt. Durch den digitalen Wandel haben sich auch in Kunst und Kultur neue Berufs- und Aufgabenfelder herausgebildet. Digitalisierung und neue technische Möglichkeiten führen zunehmend dazu, dass Künstlerinnen und Künstler ihre Werke selbst vermarkten. Außerdem sind damit zunehmend viele Künstlerinnen und Künstler freiberuflich tätig, was eine wachsende Zahl an Mitgliedern der Künstlersozialkasse impliziert, die gleichzeitig über ein nur geringes Einkommen von circa 15.000 Euro jährlich verfügen. Diese Einkommen sind zu niedrig, um über die Künstlersozialversicherung auskömmliche Rentenansprüche zu erwerben. Aus den neuen beziehungsweise veränderten Vermarktungsformen und Arbeitsbedingungen ergeben sich damit auch zunehmend drängende Fragen, die ganz grundsätzlich die Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in einer sich verändernden Arbeitswelt betreffen, vor allem auch im Hinblick auf die zunehmende Zahl der unständig Beschäftigten. So sollte darüber nachgedacht werden, auch große Vermarktungsplattformen, wie beispielsweise Amazon, in die Pflicht zu nehmen, welche künstlerische und publizistische Werke vermarkten. Im Falle einer Selbstvermarktung künstlerischer und publizistischer Werke ist zudem zu überlegen, ob eine Erhöhung des Bundeszuschusses die entstehende Finanzierungslücke schließen kann.

drs63934_erhalt_der_kuenstlersozialkasse_und_aktualisierung_der_aufnahmekriterien_und_taetigkeitsbereiche