Nach dem Vorbild von Berlin und Brandenburg wird auch Thüringen eine Überprüfung umstrittener Todesfälle durch rechte Gewalt veranlassen. Der R2G-Antrag „Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen“ wurde im vergangenem Plenum angenommen. Mit diesem Antrag bittet der Thüringer Landtag die Landesregierung die neun namentlich genannten Fälle von einer externen und unabhängigen Forschungsstelle überprüfen zu lassen.
Während zivilgesellschaftliche Akteur*innen bundesweit 193 Todesfälle seit 1990 aufzählen, sind lediglich 83 Todesfälle staatlich anerkannt. In Thüringen, wo bisher nur ein Todesopfer rechter Gewalt staatlich anerkannt ist, sollen nun weitere Verdachtsfälle, die unter anderem durch die Opferberatungsstelle ezra aufgeführt werden, einer Prüfung unterzogen werden.
Madeleine Henfling : „Eine Klärung der Verdachtsfälle ist wichtig, um ein realistisches Bild von rechter Gewalt zu zeichnen. Gewalt von Rechts muss auch als solche erkannt und benannt werden.“