Zum gestrigen Abstimmungsergebnis des britischen Unterhauses über das Austrittsabkommen Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union erklärt Madeleine Henfling, europapolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:
„Das britische Unterhaus hat das Brexit-Abkommen klar abgelehnt. 432 Abgeordnete stimmten dagegen, 202 Abgeordnete dafür. Die Frage ist nun, wie es weitergeht. Der Zeitpunkt des Austritts steht fest: ab dem 29. März 2019 werden Großbritannien und Nordirland nicht mehr Teil der Europäischen Union sein. Statt allerdings auf weitere Verhandlungen mit Brüssel zu setzten, sollte die britische Premierministerin die Britinnen und Briten fragen, was sie von ihrem Verhandlungsergebnis, was sie von diesem konkreten Brexit halten, vorausgesetzt May übersteht das morgige Misstrauensvotum.
Ein Referendum über den Ausstiegsvertrag wäre ein heilsamer Moment für die direkte Demokratie und würde klare Verhältnisse schaffen. An dieses muss sich das Unterhaus dann halten“, so Madeleine Henfling.
„Die Diskussion um den Brexit zeigt außerdem, dass das von Nationalisten und Rechtspopulisten wie der AfD geforderte „Zurück ins Nationale“ nicht funktioniert und letztlich zu Chaos führt. Rechtspopulisten wie UKIP in Großbritannien und die AfD in Deutschland machen Stimmung, aber übernehmen am Ende keine Verantwortung.
Wir sollten alles dafür tun, diesen Parteien nicht die Zukunft Deutschlands oder der Europäischen Union zu überlassen.“
Hintergrund:
Im Sommer 2016 stimmten 51,89 Prozent der Brit*innen in einem Referendum für einen Brexit. Die EU-Regierungschefs haben Ende November 2018 einen Entwurf für ein Austrittsabkommen unterzeichnet. Das Unterhaus hat am Dienstag den Brexit-Deal von Premierministerin Theresa May mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Stand jetzt soll Großbritannien am 29. März die EU verlassen – es droht ein „ungeordneter Brexit“. Am Mittwoch wird sich Theresa May einem Misstrauensantrag von Oppositionsführer Jeremy Corbyn stellen. Am 21. Januar will May – so sie das Misstrauensvotum übersteht – einen „Plan B“ vorlegen.