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Zwsichenbericht Enquete Rassismus legt Handlungsfelder offen

Der Anlass zur Einsetzung der Enquete Rassismus bezieht sich auf eine Empfehlung aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages aus der vorherigen Legislaturperiode. Die Empfehlungen aus den NSU-Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern haben dementsprechend als Ansatzpunkt für die Arbeit der Kommission in den unterschiedlichen Themenfeldern gedient. Der zweite Ansatzpunkt ergibt sich aus den menschenrechtlichen Verpflichtungen des Grundgesetzes und aus den von der Bundesrepublik ratifizierten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsabkommen. In der Kommissionsarbeit wurde noch einmal deutlich, dass diese Verpflichtungen noch nicht vollständig umgesetzt sind. In den Staatenberichten des UN-Fachausschusses zur Antirassismus-Konvention CERD oder der vom Europarat eingesetzten Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI finden sich dazu Empfehlungen, an die wiederum in der Kommissionsarbeit angeknüpft werden konnte. In dem nun vorliegenden Zwischenbericht finden sich in den unterschiedlichen Themenfeldern Vorschläge zu Maßnahmen die geeignet sein könnten die beschriebenen Defizite in der Umsetzung zu beseitigen.

 

Den Zwischenbericht der Enquete-Kommission findet ihr hier