Pressemitteilung

Sachsen-Anhalt beerdigt ersten Medienänderungsstaats-vertrag

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Der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts hat heute die Zurückstellung des ersten Medienänderungsstaatsvertrages beschlossen. Dazu äußert sich Madeleine Henfling, medienpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie folgt: „Der heutige Entschluss des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, den ersten Medienänderungsstaatsvertrag zurückzuziehen, ist nicht nur eine Regierungskrise in einem benachbarten Bundesland. Es ist vielmehr eine Krise der CDU in Ostdeutschland, die den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk im Stimmenkampf mit der AfD opfert. Umso befremdlicher ist es, dass die CDU bei den MDR-Verhandlungen die Deckelung der Intendant*innengehälter vehement abgelehnt hat, diesen Punkt aber jetzt zur Sollbruchstelle erklärt. Das versteht inhaltlich wirklich niemand mehr.“

Die Thüringer CDU wurde aufgrund der Entscheidung in Sachsen-Anhalt vor dem Ärgsten bewahrt: Auch hier konnten die Mitglieder des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien aus den Reihen der CDU am vergangenen Freitag keine Empfehlung für den Thüringer Landtag zur Zustimmung für den ersten Medienänderungsstaatsvertrag fassen.

„Wir als Grüne haben uns immer zum unabhängigen öffentlichen Rundfunk bekannt. Um diese Unabhängigkeit zu wahren, wurde ein Verfahren festgelegt, dass dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk garantieren soll, auch finanziell vor politischer Einflussnahme geschützt zu sein. Eine bockige Verweigerung der KEF-Empfehlung beschädigt das demokratische Verfahren. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrages soll eben in größtmöglicher Staatsferne erfolgen und jede politische Instrumentalisierung ausgeschlossen werden. Darum sind den Länderparlamenten enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Das Agieren der CDU zu diesem Thema führt diesen Gedanken ad absurdum, ist unredlich und antidemokratisch“, bewertet Madeleine Henfling das Handeln der CDU.

Bei der Frage des Rundfunkbeitrages wurde ein Verfahren festgeschrieben, dass der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) unter anderem die Aufgabe zuschreibt, über die Beitragsentwicklung zu wachen und Empfehlungen auszusprechen.