Trotz Masken und größtmöglichem Infektionsschutz kann es passieren, dass sich Beamtinnen und Beamte beziehungsweise Landesbeschäftigte im Rahmen ihrer Berufs- oder Dienstausübung mit dem Coronavirus infizieren. Hier stellt sich die Frage, wie und ob eine solche Infektion als Dienst- beziehungsweise Arbeitsunfall gewertet werden kann.
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