Anfrage

Coronavirus-Infektion als Dienst- beziehungsweise Arbeitsunfall

Trotz Masken und größtmöglichem Infektionsschutz kann es passieren, dass sich Beamtinnen und Beamte beziehungsweise Landesbeschäftigte im Rahmen ihrer Berufs- oder Dienstausübung mit dem Coronavirus infizieren. Hier stellt sich die Frage, wie und ob eine solche Infektion als Dienst- beziehungsweise Arbeitsunfall gewertet werden kann.