Aufgrund der laufenden Entschädigungsforderungen des ehemaligen königlichen Hauses Hohenzollern gegenüber dem Land Brandenburg, wie zum Beispiel kostenloses Wohn- und Nutzungsrecht im Schloss Cecilienhof in Potsdam, dem Schloss Lindstedt sowie der Villa Liegnitz. Weiterhin Vinventar des ehemaligen Hohenzollernmuseums, einen Teil der königlichen Schlossbiliothek, 500.000 Reichsmark, ausgezahlt in Euro sowie Kunstgegegenstände alle 3700 beweglichen Gegenstände aus den Schlössern in Brandenburg. Möchte ich von der Thüringer Landesregierung wissen, ob auch Verpflichtungen gegenüber dem Freistaat Thüringen geltent gemacht werden können.
Anfrage