Heute hat der Innen- und Kommunalausschuss die Beratungen zur sogenannten Bodycam abgeschlossen. Dazu erklärt Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Wir waren von Anfang an skeptisch, ob die Bodycam wirklich hilft, um Polizeibeamt*innen und Dritte vor Gewalt zu schützen. Und ich sage es deutlich: Auch nach den Anhörungen sind wir nicht überzeugt.
Weil wir jedoch die Verabredungen mit der CDU-Fraktion zum Haushalt respektieren, werden wir jetzt die rechtlichen Grundlagen im Polizeiaufgabengesetz dafür schaffen. Unser Fokus bei der Erarbeitung des Änderungsantrags lag allerdings vor allem auf dem Schutz der Bürger*innenrechte. Insbesondere der Einsatz von Bodycams in Wohnungen – ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre – konnte verhindert werden. Zwar wird nun der Einsatz in Arbeits- und Geschäftsräumen ermöglicht, aber die Verwertung unterliegt einem Richter*innenvorbehalt. Dies zu ermöglichen fiel uns sehr schwer, da in der Anhörung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden. Wir hoffen, dass wir mit dem vorliegenden Ergebnis eine anwendbare und rechtlich sichere Lösung gefunden haben.“
„Wichtig war uns, bei der Einführung der Bodycam die Bürger*innen im Blick zu haben. So soll diese zum Beispiel bei der Anwendung oder Androhung von unmittelbarem Zwang eingeschaltet werden.
Zudem dürfen die Bürger*innen in Zukunft das Einschalten der Kamera verlangen. Ob die Bodycam am Ende tatsächlich hilft, die Polizeibeamt*innen und Dritte vor Gewalt zu schützen, werden wir nach der vorgesehenen Evaluation sehen“, konstatiert Henfling abschließend.