Heute hat der Landtag den Gesetzentwurf zur Verankerung der Bodycam im Polizeiaufgabengesetz beschlossen. Dazu erklärt Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Wir waren von Anfang an skeptisch, ob die Bodycam wirklich hilft, um Polizeibeamt*innen und Dritte vor Gewalt zu schützen. Wir Bündnisgrüne haben dem Gesetz heute nicht mit Freude zugestimmt. Weil wir jedoch die Verabredungen mit der CDU-Fraktion zum Haushalt respektieren, haben wir jetzt die rechtlichen Grundlagen im Polizeiaufgabengesetz dafür geschaffen. Unser Fokus bei den Verhandlungen lag vor allem auf dem Schutz der Bürger*innenrechte. Insbesondere der Einsatz von Bodycams in Wohnungen – ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre – konnte verhindert werden. Zwar wird nun der Einsatz in Arbeits- und Geschäftsräumen unter höheren Hürden ermöglicht, aber die Verwertung unterliegt einem Richter*innenvorbehalt. Dies zu ermöglichen fiel uns sehr schwer, da in der Anhörung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden. Wir hoffen, dass wir mit dem vorliegenden Ergebnis eine anwendbare und rechtlich sichere Lösung gefunden haben.“
„Wichtig war uns, bei der Einführung der Bodycam die Bürger*innen im Blick zu haben. So soll diese zum Beispiel bei der Anwendung oder Androhung von unmittelbarem Zwang eingeschaltet werden. Zudem dürfen die Bürger*innen in Zukunft das Einschalten der Kamera verlangen. Ob die Bodycam am Ende tatsächlich hilft, die Polizeibeamt*innen und Dritte vor Gewalt zu schützen, werden wir nach der vorgesehenen Evaluation sehen“, konstatiert Henfling abschließend.