Pressemitteilung

Grüne Fraktion zur Urteilsverkündung im Fretterode-Prozess

Angesichts der Urteilsverkündung im Fretterode-Prozess in Mühlhausen mit Urteilen von 200 Arbeitsstunden für den jüngeren Täter Nordulf H. und einem Jahr auf Bewährung für den älteren Täter Gianluca B, die im April 2018 zwei Journalisten angriffen und schwer verletzt hatten, erklärt Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Dass das Urteil hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt, hatte sich bereits abgezeichnet. Die Urteilsverkündung fällt jedoch weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück und gleicht einem Freifahrtschein für die Täter. Der Fretterode-Prozess hätte die Chance gehabt, die Gewalttat gegen die beiden Journalisten schonungslos aufzuklären und zu verfolgen sowie das Umfeld der Täter zu beleuchten. Stattdessen wurde schon zu Beginn verpasst, die Anklage auf versuchten Totschlag zu erheben. Dieses milde Urteil reiht sich ein in eine Folge von Ermittlungsfehlern, verspäteter Anklage und Verharmlosung rechter Gewalt!“

„Das Urteil vermittelt der extrem rechten Szene, dass sie selbst bei schweren Gewalttaten mit milden Strafen davonkommen können. Daneben verkennt die Kammer den gezielten Angriff auf die beiden Journalisten und die Pressefreiheit. Wir müssen daran arbeiten Journalist*innen zu schützen und Angriffe, genauso wie bei rassistischer, antisemitischer und queerfeindlicher Gewalt, besonders konsequent zu verfolgen. Das heutige Urteil zeigt, dass die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Thüringen längst überfällig ist“, betont Henfling abschließend.

Hintergrund:

Im April 2018 griffen die Neonazis G. Bruno und N. Heise zwei Journalisten an und verletzten sie schwer. Der eine Journalist erlitt eine Schädelfraktur nach einem Schlag gegen den Kopf mit einem unterarmlangen Schraubenschlüssel. Dem anderen Journalisten wurde mit einem Messer eine Schnittwunde im Oberschenkel zugefügt. Ein Gutachten kam später zu der Erkenntnis, dass die Verletzungen abstrakt lebensgefährlich waren. Zudem raubten die Täter die Fotoausrüstung und zerstörten das Auto der Betroffenen. In Fretterode waren die beiden Journalisten in Zusammenhang mit einem Treffen der rechten Szene in der Immobilie von Torsten Heise unterwegs. Die beiden Täter sind in „Blood and Honour“- Strukturen vernetzt. 

Bereits die Ermittlungen waren von Fehlern geprägt, darunter verschwanden bei einer Ermittlung Beweismittel. Zudem wurde es trotz eindeutiger Zeug*innenaussagen verpasst, Haftbefehle gegen die beiden Täter zu erlassen. Das Verfahren vor dem Landgericht Mühlhausen begann erst im vergangenen Jahr. Damit blieben die Straftaten mehrere Jahr ohne Anklage. Abschließend wurde darauf verzichtet, die Anklage auf versuchten Totschlag zu erheben. Im Laufe des Verfahrens fragte einer der damals ermittelnden Beamten bei den Strafverteidigern, ob ihre Aussage in Ordnung gewesen wäre. Die Opferberatungsstelle spricht im Zusammenhang mit dem Verfahren von Täter-Opfer-Umkehr und einer Kriminalisierung des solidarischen Protests vor dem Gericht. Beweisanträge der Nebenklage zum Umfeld der Täter wurden vom Gericht abgewiesen. Die zuständige Richterin sah in dem Verfahren zwei Lager, welche weit auseinander liegen.