Pressemitteilung

Zur aktuellen Berichterstattung über BodyCams in der Thüringer Polizei

Zur heutigen Berichterstattung über die sogenannte BodyCam erklärt Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Ich bin einigermaßen erstaunt über die Äußerungen der CDU und der GdP in dem heutigen Artikel der Thüringer Allgemeinen.
Herr Walk weiß genau, warum die beschafften BodyCams nicht eingesetzt werden: Es gibt Probleme mit dem Akku und da ist es vollkommen richtig, die Geräte aus dem Verkehr zu ziehen, anstatt Material und eventuell die Menschen, die diese Geräte tragen, zu gefährden. In den Haushaltsberatungen hat das Innenministerium zudem ausführlich zur BodyCam informiert und es ist mindestens fragwürdig, was Herr Walk aus diesen Informationen gemacht hat.“

„Wir haben die Gesetzesänderung gemeinsam beschlossen,“ so Henfling weiter. „Die Änderungen in der Rechtslage sind weitgehend – da ist es folgerichtig, dass das Innenministerium erstmal die darunterliegenden Fachkonzepte anpassen muss und dann die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet werden. All das wurde im Ausschuss vom Ministerium dargelegt. Dort wurde auch gesagt, dass die Zahl von 320 BodyCams noch nicht feststeht, weil erst das Fachkonzept erarbeitet werden muss – es könnten durchaus mehr werden. Nach unserem Kenntnisstand soll die Beschaffung dann 2024 beginnen und nicht 2025.“

Zur Rechtslage führt Madeleine Henfling außerdem aus: „Die neuen rechtlichen Grundlagen gelten seit Verkündung des Gesetzes, auch das Pre-Recording – im Übrigen eine Forderung der CDU und der Gewerkschaften. Die einzige Ausnahme ist die Funktion des automatischen Auslösens bei Ziehen der Dienstpistole. Diese Regelung tritt am 1.1.2025 in Kraft. Sie soll in erster Linie die handelnden Beamt*innen in dieser enormen Stresssituation entlasten. Bei den tragischen Vorfällen in Kusel oder in Dortmund wäre dies im Nachhinein sehr vorteilhaft für die Aufklärung der Ereignisse gewesen.“

„Ich finde es äußerst bedauerlich, wie populistisch mit diesem Thema seit Beginn der Debatte umgegangen wird. Ich gehe davon aus, dass die CDU im Haushalt verlangen wird, dass wieder Mittel für die BodyCam eingestellt werden, obwohl sie nach den Ausschussberatungen genau weiß, dass diese Mittel im nächsten nicht ausgegeben werden könnten. Dann wird sich die CDU in einem Jahr wieder hinstellen und sich beschweren, dass die Mittel nicht abgeflossen sind. So macht man keine verantwortliche Politik für das Land. Dass die BodyCam auch Polizist*innen überwacht, ist doch selbstverständlich – genau aus diesem Grund wurde sie im angloamerikanischen Raum eingeführt und darauf haben wir auch von Anfang an hingewiesen. Die BodyCam wirkt in beide Richtungen und dies haben wir in der Gesetzesänderung auch einigermaßen gut austariert“, so Henfling abschließend.

Hintergrund:

Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/88339/gesetz_und_verordnungsblatt_nr_19_2022.pdf#page=3