Pressemitteilung

Grüne Fraktion will Bestattungsgesetz liberalisieren

Nach der Anhörung zum bestehenden Bestattungsgesetz im Innenausschuss, haben sich heute unterschiedliche Änderungsbedarfe im bestehenden Gesetz ergeben. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für die Liberalisierung des Bestattungsgesetzes in Thüringen ein. Dazu erklärt Madeleine Henfling, Sprecherin für Innenpolitik: „Wir beobachten seit Jahren, dass sich die Bestattungskultur in Deutschland und auch in Thüringen verändert. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. In der Anhörung haben wir versucht, diesen Änderungsbedarf zu erfassen. Im nächsten Schritt wollen wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartner*innen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.“

Andere Länder und Bundesländer haben den Änderungs- und Liberalisierungsbedarf erkannt und bereits durch neue Gesetzgebungen darauf reagiert. So haben z.B. Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Bremen ihre Bestattungsgesetze an die veränderten Umstände zum Teil angepasst. „Dies streben wir als Fraktion für Thüringen ebenfalls an“, so Henfling weiter. „Da es sich beim Bestattungsgesetz um einen besonders sensiblen Bereich handelt, ist es unabdingbar, bei allen Entscheidungen die Würde des Menschen im Blick zu haben. Deshalb wurden viele Sachverständige gehört, die mit Bestattungen befasst sind.“

„Wir werden mit unserem Gesetzentwurf versuchen, uns den Veränderungen unserer Gesellschaft zu stellen und die daraus resultierenden Wünsche der Hinterbliebenen zu berücksichtigen, ohne die Würde des Menschen aus den Augen zu verlieren. Dieser Spagat ist unsere Herausforderung“, betont die grüne Innenpolitikerin abschließend.