Heute hat das Landgericht Gera die Urteile im zweiten Turonen-Verfahren verkündet. Bereits im September 2023 wurde das erste Turonen-Verfahren im Landgericht abgeschlossen. Gegen das Urteil wurde auch durch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, weil das Gericht niedrige Haftdauern ausgesprochen, diese teilweise zur Bewährung ausgesetzt und keine kriminelle Vereinigung der rechtsextremen Rockerbande erkannt hat.
Dazu erklärt Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Auch die heutigen Urteile bleiben hinter den Erwartungen zurück, da die Haftdauern hinter die Forderungen der Staatsanwaltschaft zurückfallen. Trotzdem ist es ein wichtiges Signal, dass die beiden Angeklagten Steffen R. und Markus B. zu tatsächlich empfindlichen Haftstrafen verurteilt wurden. Die Turonen müssen im Kontext ihres jahrelangen ungestörten Agierens als Hausgemeinschaft Jonastal, dem brutalen Überfall auf die Kirmesgesellschaft in Ballstädt und die Organisation von international besuchten Rechtsrockkonzerten in Thüringen gesehen werden. Es ist bedauerlich, dass dieser rechte Hintergrund, der Bruderschaft Thüringen, der auch für die Durchführung des Betäubungsmittelhandelns relevant ist, in beiden Prozessen nicht ausreichend berücksichtigt wurde.“
Hintergrund: Die Angeklagten Steffen R. (12 Jahre) und Markus B. (9 Jahre) wurden wegen Betäubungsmittelhandels in nicht geringer Menge verurteilt und hohe sechsstellige Geldmengen eingezogen. Zudem wurde Markus B. wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von 14 Jahren und 12 Jahren gefordert sowie die Einziehung einer Million Euro an Gewinnen aus dem Betäubungsmittelhandel.