Antrag
Telefonaufzeichnungen bei der Thüringer Polizei – Transparenz herstellen und Missstände aufklären
Dem Schutz des gesprochenen Wortes vor ungerechtfertigter Aufzeichnung kommt ein hoher verfassungsrechtlicher Schutz zu. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist insbesondere in Fällen des permanenten, automatisierten und anlasslosen Aufzeichnens von Telefongesprächen von und zu Telefonanschlüssen der Thüringer Polizei davon auszugehen, dass diese nicht mit den in der Dienstanweisung vom 1. August 1999 unter Punkt 3 formulierten rechtlichen …