Pressemitteilung
Verfassungsgericht lehnt Maulkorb für den Immelborn-Untersuchungsausschuss ab
Die CDU ist mit ihrem Versuch, dem Untersuchungsausschuss zum Aktenlager Immelborn die Mitteilung eines vorläufigen Zwischenergebnisses zu untersagen, krachend gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof hat befunden, dass die Thüringer Verfassung der CDU-Fraktion „offensichtlich“ kein Recht zu einer solchen Begrenzung einräumt. „Damit ist der Versuch der CDU-Fraktion, dem Ausschuss einen Maulkorb zu verpassen, fehlgeschlagen“, so die Obleute der …