Pressemitteilung

Grüne Fraktion zu Verbesserungen am BodyCam-Gesetzentwurf

Heute haben die Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zum BodyCam-Gesetzentwurf eingereicht. Dazu wurde eine weitere Runde zur Anhörung von Expert*innen beschlossen. Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Ich bin froh, dass wir uns mit dem Änderungsantrag auf weitgehende Verbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion einigen konnten. Uns war dabei besonders wichtig, die Rechte der Bürger*innen und den Schutz der Privatsphäre zu stärken. So ist nun unter anderem vorgesehen, dass die BodyCam angeschaltet wird, wenn unmittelbarer Zwang angedroht oder angewandt wird und sie automatisch aufzeichnet, wenn die Schusswaffe gezogen wird. Zudem werden z.B. Wohn- und Nebenräume besser geschützt.“

„Außerdem werden mit dem Änderungsantrag die Bestimmungen zur Verwendung der Aufnahmen konkretisiert und eine wissenschaftliche Evaluationspflicht eingeführt,“ so Henfling weiter. „Ich bin gespannt, wie die Anzuhörenden unsere vorgeschlagenen Änderungen und die umfangreichen Fragen einschätzen werden.“