Pressemitteilung

Grüne Fraktion zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Im Rahmen einer Anhörung des Innen- und Kommunalausschuss wurde heute der Entwurf zur Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes diskutiert.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen unter anderem die Herausforderungen des Klimawandels und die Notwendigkeit einer verstärkten psychosozialen Notfallvorsorge (PSNV). Dazu erklärt Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Die Überarbeitung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in Thüringen stellt eine Möglichkeit dar, die unbedingt genutzt werden muss, um uns auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und sowohl Angehörige der Feuerwehr als auch Helfer*innen im Katastrophenschutz zu stärken.“

Die Neufassung des ThürBKG bietet Möglichkeiten zur Bewältigung von Wetterereignisse, die durch den Klimawandel bedingt sind. Mit Blick auf Unwettergefahren wurde betont, dass der Bevölkerung dauerhaft vermittelt werden muss, was eine unwetterbezogene Warnung für sie bedeutet. Explizit wird auf
Stark- und Extremwetterereignisse hingewiesen, die in bestimmten Regionen auftreten können.
Gleichzeitig muss die Selbsthilfekompetenz der Bevölkerung in gefährdeten Regionen Thüringens gestärkt werden. Hierbei muss, zum Beispiel durch Teilnahme der Landkreise und Kommunen am Warntag, sichergestellt werden, dass ausreichend Bewusstsein, Wissen und Handlungsfähigkeit
bei den Menschen vorhanden ist.

Madeleine Henfling betont besonders die Notwendigkeit der Aufnahme der psychosozialen Notfallvorsorge in die Pflichtaufgaben der Einheiten des Katastrophenschutzes: „Ein effektiver Katastrophenschutz umfasst weit mehr als technische Maßnahmen. Die seelische Unterstützung ist ein unverzichtbarer Bestandteil, der gestärkt werden muss, um den Menschen im Einsatz und Betroffenen in Extremsituationen beizustehen. Die steigenden Einsatzzahlen über die vergangenen Jahre zeigen die Notwendigkeit, dass die Gleichstellung von Helfer*innen nicht nur den Katastrophenfall umfassen soll, sondern für jegliche Einsatzlage sichergestellt sein muss. Hier geht es vor allem um eine organisatorische, sowie finanzielle und ausstattungstechnische Untersetzung.“

Im Rahmen der Anhörung wurde festgestellt, dass der neuere Paragraf zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bereits in Gemeinden und Städte in Thüringen aber auch bundesweit Form gefunden hat. „In einer Zeit, in der populistische Strömungen zunehmen, ist die Bekräftigung unseres Bekenntnisses zur Demokratie im Rahmen des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzes, wie im Grundgesetz verankert, ein klares und deutliches Zeichen für unsere gemeinsamen Werte. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein“, so Henfling abschließend. 

Die heutige Anhörung hat wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes geliefert. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in die weiteren Beratungen und den finalen Gesetzesentwurf einfließen. Ziel ist es, ein modernes und ganzheitliches Gesetz zu schaffen, das den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht wird und die Sicherheit sowie das Wohlbefinden der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellt.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier:

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/96298/1