Seit nun mehr 2 Monaten erleben wir in Ilmenau, wie auch in anderen Städten Deutschlands, sogenannte Spaziergänge. Die aus unserer Sicht sehr eindeutig Versammlungen sind, die in vielen Punkten gegen das geltende Versammlungsrecht und gegen geltende Corona Maßnahmen verstoßen.
Auch wenn die sogenannten Spaziergänger immer wieder behaupten, sie wären friedlich und es ginge ihnen nur um ihre Freiheit, beobachten und erleben wir auch in Ilmenau, dass von diesen
Demonstrierenden Bedrohungen in unterschiedlicher Form ausgeübt werden. Alle die an diesen Demonstrationen teilnehmen, sollten sich überlegen, wie friedlich eine Demonstration wirkt, die sich in Zeiten einer Pandemie nicht im Geringsten um Infektionsschutzmaßnahmen kümmert.
Die Menschen mit Masken auffordert diese abzunehmen, bei der Teilnehmer*innen auch zu Außenstehenden keinen Abstand halten und damit Unbeteiligte gefährden. Wie wirkt ein
Fackelmarsch mit Wirmer-Flagge auf Unbeteiligte? Wie wirkt es wenn Neonazis unwidersprochen bei solchen Demonstrationen mitlaufen und wie in der letzten Woche,
wenn Heil-Hitler- Rufe durch Ilmenau schallen? Wie wirkt es auf lokale Journalist*innen und Menschen des öffentlichen Lebens, wenn sie als Beobachter*innen, als Nebenstehende mit Namen angesprochen werden und ihnen mehr oder weniger direkt gedroht wird? Was ist friedlich daran, wenn die
Teilnehmer*innen in Telegramgruppen auf ihnen anscheinend nicht genehme Zeitungsartikel mit Drohungen gegen den Journalisten der diese geschrieben hat reagieren?
Ich zitiere: „Berichterstattung wie zu DDR Zeiten. Auch Journalisten werden sich verantworten müssen. Hoffentlich bald.“ Und ich lese das als Drohung. In einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft ist die Pressefreiheit ein sehr hohes Gut. Mit dem Widerspruch, Montags angeblich für seine
eigenen Grundrechte auf die Straße zu gehen, gleichzeitig aber die Grundrechte anderer, in diesem Fall der Presse, in Frage zu stellen und diesen gar zu drohen, kommen die selbsternannten Spaziergänger anscheinend ganz gut zurecht. Das Grundgesetz gibt’s in Deutschland aber nur als Ganzes!
Wer sich auf den Artikel 5 des Grundgesetzes und damit seine Meinungsfreiheit beruft, der kann das nur überzeugend tun, wenn er die dort gleichzeitig verankerte Pressefreiheit schützt und respektiert.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen
Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Meine Fraktion nimmt diese Entwicklungen in unserer Heimatstadt mit großer Sorge wahr.
Wir verurteilen aufs Schärfste die verbalen Angriffe und Drohungen gegen Lokaljournalist*innen und Menschen des öffentlichen Lebens. Wir erklären unsere Solidarität mit den Bedrohten und
fordern auch alle anderen Stadträt*innen auf sich solidarisch zu zeigen und diesen verbalen Drohungen klar entgegenzutreten.